Burkhard Westerhoff LL.M. Eur.

Gründer und Seniorpartner der Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter

Burkhard-Westerhoff

Rechtsanwalt seit 1995. Von 1995 bis 2001 Rechtsanwalt der Kanzlei Lichte, Schramm & Scheuermann, Köln

Tätigkeitsschwerpunkt ist die Beratung von TV- und Musikproduzenten, Künstlern, Darstellern, TV-Moderatoren und Schauspielern, Tonträgerlabels, Verlagen, Profi-Fußballspielern und deren Beratern, jeweils einschließlich der Verhandlung von
Verträgen

Ehrenbürger von Memphis, TN und Shelby County (USA)

Veröffentlichungen

Diverse Tonträgerveröffentlichungen bei WEA Records und BMG Ariola, Music for Nations (1985 bis 1990)

„Tonträgerverwertungsverträge“
Magister Legum Europae LL. M. Eur., 2001

„Künstler-, Produzenten- und Bandübernahmeverträge“ in Moser/Scheuermann, Handbuch der Musikwirtschaft, 6. Auflage 2003